Anders als einige andere Zeitungen hat die Badische Zeitung in der Berichterstattung über den Fall des Dekans zunächst die Anonymität des Tatverdächtigen gewahrt, obwohl er mit Namen und Funktion der Redaktion bekannt war.
Bei Ermittlungs- und Gerichtsverfahren ist bis zu einer Verurteilung von der Unschuldsvermutung auszugehen (Symbolbild). Foto: dpa
So hat die Badische Zeitung nur allgemein über die Verhaftung ...