Was erwartet die Kirschfruchtfliege?

Das Wunsch-Pflanzenschutzmittel der Obstbauern ist in Deutschland verboten - und bleibt es auch, weil es eine Alternative gibt.  

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EMMENDINGEN. Das Pflanzenschutzmittel Lebaycid, dessen Zulassung bereits 1998 ausgelaufen ist, darf zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege definitiv nicht angewandt werden. Das Ministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft in Berlin und das Braunschweiger Biologische Bundesamt (BBA) haben gestern anders lautenden Meldungen widersprochen, die Gerald Thalheim, parlamentarischer Staatssekretär im Künast-Ministerium, verbreitet hatte.

Während Ministerium und Bundesamt darauf verweisen, dass mit dem Mittel Dimethoat eine echte Alternative auf dem Markt zur Verfügung steht, sind die Obstbauern der Überzeugung, damit gegenüber ihren Kollegen aus den ...

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