Lahr
Was sich in städtischen Einrichtungen mit den neuen Corona-Verordnungen ändert
Für viele städtische Einrichtungen gilt nun: Besucherinnen und Besucher müssen geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnell- oder PCR-Testnachweis erbringen (2G plus).
Mo, 6. Dez 2021, 15:00 Uhr
Lahr
Thema: Coronavirus Ortenau
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