Der Angeklagte hat sich gegen einen Angreifer gewehrt. Das ist nicht strafbar. Foto: Symbolbild: dpa
WEIL AM RHEIN (tm). Wegen gefährlicher Körperverletzung stand ein 40-jähriger Mann in Lörrach vor Gericht. Er hatte auf dem Weiler Rathausplatz einen anderen Mann niedergeschlagen, der sich beim Sturz eine schwere Kopfverletzung zuzog. Das Gericht sprach den Angeklagten jedoch frei, weil er in Notwehr zugeschlagen ...