Wahlwerbung

Welche Regeln gelten beim Plakatieren für die Oberbürgermeisterwahl in Weil am Rhein?

BZ-Plus Kaum eine Ecke, an der derzeit nicht eines der Plakate der Bewerberinnen und Bewerber für das Oberbürgermeisteramt in Weil am Rhein hängt. Doch Wildwuchs wird beim Hängen unterbunden.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Viele Plakate zur OB-Wahl hängen entlang der Weiler Straßen  | Foto: Ulrich Senf
Viele Plakate zur OB-Wahl hängen entlang der Weiler Straßen Foto: Ulrich Senf
Grundsätzlich haben die Kandidatinnen und Kandidaten das Recht, kostenlos für sich Werbungen zu machen – allerdings erst in den letzten sechs Wochen vor der Wahl. Da die am 3. März stattfindet, ist die gebührenfreie Wahlwerbung seit dem 21. Januar möglich, was denn auch von den Bewerbenden ausgiebig genutzt wird, wie ein ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel