Wenn Alkohol das Gehirn außer Gefecht setzt
BZ-INTERVIEW mit Oberstaatsanwalt Johannes Gebauer zur juristischen Bewertung des Vollrausches bei Straftaten.
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OFFENBURG. Im Strafprozess um eine tödliche Messerstecherei vor dem Schwurgericht hatte die Staatsanwaltschaft die Tat ursprünglich als Vollrausch bewertet und Anklage zum Schöffengericht erhoben. Jetzt hat die Staatsanwältin auf Totschlag plädiert. Die Blutalkoholkonzentration des Angeklagten zur Tatzeit lag bei vier Promille. Das Urteil ist offen. Warum und in welchen Fällen ein Kapitalverbrechen nach erheblichem Alkoholgenuss auch als Vollrausch verfolgt werden kann, darüber sprach Klaus-Peter Becker mit Oberstaatsanwalt Johannes Gebauer.
BZ: Warum kann ein Verbrechen wie Mord oder Totschlag nach Alkoholgenuss nur ein Vergehen des Vollrausches sein?Gebauer: Wer eine Straftat begeht, kann nur bestraft werden, wenn er dafür strafrechtlich verantwortlich ist. Das ...