Wo die Straftheorie an Grenzen stößt
Offenburger Schwurgericht verurteilt 43-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zwei Jahren und drei Monaten Haft.
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LAHR. Wegen Körperverletzung mit Todesfolge hat die Schwurgerichtskammer des Offenburger Landgerichts den 43-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt, der im August vergangenen Jahres seine Ehefrau erwürgt hatte. Der ursprüngliche Anklagevorwurf des Totschlags wurde nach der Hauptverhandlung nicht mehr aufrecht erhalten. Die Beteiligten verzichteten noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel.
Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Heinz Walter folgte im Strafmaß dabei den Plädoyers von Oberstaatsanwalt Collmann und Rechtsanwalt Vogt, dem Verteidiger des Angeklagten, sah aber keinen Vorsatz. Nach Walters Worten stand der eigentliche Tatvorgang dank des umfassend geständigen Angeklagten nie in ...