Zu viele Widersprüche

53-Jähriger vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen / Grapschen war nicht nachzuweisen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

LÖRRACH. Ein 53 Jahre alter Mann stand in Lörrach vor dem Schöffengericht, weil er angeblich einer Frau gegen ihren Willen unter die Kleidung an die Brust gefasst habe. Nachdem das Gericht alle Zeugen vernommen hatte, kam es jedoch zu der Ansicht, dass die Angaben für eine Verurteilung nicht ausreichten und sprach den Mann frei.

Der Vorfall, der als sexuelle Nötigung eingestuft wurde, hatte sich bereits am 12. August 2014 zugetragen. Der Angeklagte hatte damals in einem Weiler Ladengeschäft gearbeitet und kannte die heute 46-jährige Frau vom Sehen. Sie kam anscheinend häufiger an dem Geschäft vorbei, wo der Angeklagte und sein Kollege öfter ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel