Anwälte fechten das Urteil an
Drogenkomplizen des erschossenen Thomy G. erhoffen sich geringere Strafen / Bundesgerichtshof wird entscheiden.
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ORTENAU. Die Verteidiger der beiden Angeklagten, die neulich vom Landgericht wegen ihrer Drogenkomplizenschaft zu dem erschossenen Thomy G. zu Haftstrafen von zwei Jahren und acht beziehungsweise zehn Monaten verurteilt wurden, haben Rechtsmittel eingelegt. Die Fälle gehen nun vor den Bundesgerichtshof. Der Anwalt eines weiteren Angeklagten, dessen Verfahren abgetrennt wurde, hat indes auf Revision verzichtet. Zu Gerüchten, wonach einer oder mehrere Angeklagte in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen wurden, wollte die Polizei nicht Stellung beziehen.
Ende November 2012 wurde bei der Leutkirche, auf freiem Feld zwischen Oberschopfheim und der Rheintalbahn gelegen, Thomy G. erschossen aufgefunden. Obwohl die Kriminalpolizei sofort die 40-köpfige "Soko Feld" eingerichtet hat, ist der Täter auch nach acht Monaten nicht gefasst. Die Sonderkommission wurde in der Zwischenzeit durch eine achtköpfige ...