Beispiel Ortenau

Asiatische Hornisse: Wann zahlt die Versicherung die Nestentfernung?

Die asiatische Hornisse schwirrt immer mehr in der Region umher. Das Land hat deren Bekämpfung jedoch zur Privatsache erklärt. Übernehmen Versicherungen eine Nestentfernung?  

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Die asiatische Hornisse verbreitet sic...naukreis immer schneller. (Symbolfoto)  | Foto: Boris Roesller (dpa)
Die asiatische Hornisse verbreitet sich auch im Ortenaukreis immer schneller. (Symbolfoto) Foto: Boris Roesller (dpa)

Die asiatische Hornisse gilt seit dem 24. März 2025 als in Deutschland etabliert und verbreitet. Ihre Bekämpfung fällt seitdem nicht mehr in die Zuständigkeit der Naturschutzverwaltung – sondern ist Privatsache. Imker warnen vor einer weiteren Ausbreitung des Insekts. Es werde nicht nur für Bestäuber wie Honigbienen zur Gefahr, sondern es verhalte sich auch in Nestnähe äußerst aggressiv gegenüber vermeintlichen Feinden und habe ein Gift, das deutlich schmerzhafter und gefährlicher sei als das heimischer Insekten. Wer sich schützen will, muss selbst für die Entfernung sorgen. Doch Obacht: Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt eine Gebäudeversicherung die Kosten für eine Nestentfernung.

Ein Fall für die Gebäudeversicherung?

"Normalerweise beinhaltet eine Gebäudeversicherung keinen Versicherungsschutz beziehungsweise keine Kostenübernahme für eine Nestentfernung", erläutert Pressesprecher Michael Kuhn für die SV Sparkassen-Versicherung. Alexander Karch von der LVM-Versicherungsagentur in Offenburg sieht das nicht so pauschal, er rät Hauseigentümern nachzusehen: "Entscheidend sind die Versicherungsbedingungen der Hausrat- beziehungsweise Gebäudeversicherung. Es sollte ausdrücklich erwähnt sein, dass die Entfernung von Hornissennestern abgedeckt ist", erläutert er.

Meistens werde das im Rahmen der sogenannten "versicherten Kosten" geregelt. Dort finde man dann auch die Voraussetzungen, die für eine Kostenübernahme gelten. Dies gelte sowohl bei älteren als auch bei aktuellen Versicherungsverträgen.

Doch auch wenn die Kosten übernommen werden: Bevor ein Fachbetrieb mit der Entfernung beauftragt wird, sollte in jedem Fall mit dem Versicherer Rücksprache genommen werden, rät Karch. Denn auch unter den Schädlingsbekämpfungsbetrieben gebe es leider schwarze Schafe mit Wucherpreisen, die durch Panikmache und übertriebene Kosten versuchten, Kunden abzuzocken. "Die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt, daher sollten Sie bei der Auswahl eines Dienstleisters auf eine lokale Vorwahl, ein vollständiges Impressum mit Steuernummer und die Zugehörigkeit zu Verbänden wie dem Deutschen Schädlingsbekämpfer Verband (DSV) achten. Seriöse Betriebe bieten zum Beispiel einen schriftlichen Kostenvoranschlag an. Bei Verdacht auf Betrug sollten Sie die Polizei einschalten und die Rechnung nicht sofort begleichen", rät Karch.

Falls die Entfernung der Hornissennester nicht in der Hausrat- oder Gebäudeversicherung enthalten ist, kann sie gegebenenfalls über eine Zusatzversicherung (Haus- und Wohnungsschutzbrief) oder eine Aktualisierung der Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgedeckt werden. "Hier lohnt sich eine Nachfrage beim Versicherer", erklärt Karch.

Schutzbrief ergänzt die Gebäudeversicherung

So einen bietet auch die SV Sparkassen-Versicherung an. Beim Schutzbrief "Sorglos Wohnen" sei eine solche Nestentfernung mitversichert – und zwar auf dem gesamten Grundstück, auf dem das Haus stehe, erklärt Kuhn. Das ist dann entscheidend, wenn sich das Nest nicht direkt am Haus, sondern etwa am Baum daneben befindet.

Dass das gesamte Grundstück abgedeckt sei, sei aber nicht immer so, erklärt Karch: "Auch hier ist die Formulierung in den jeweiligen Versicherungsbedingungen entscheidend. Einige Versicherer entschädigen nur, wenn sich das Nest direkt im oder am versicherten Gebäude befindet."

Hier kann man Nester melden

Privatpersonen können bei der Bekämpfung der asiatischen Hornisse helfen, indem sie Nester melden – und zwar unter der Internetadresse https://mehr.bz/asihorn. Nach einer Überprüfung durch die Landesanstalt für Bienenkunde (LAB) werden die Meldungen in der Übersichtskarte eingetragen und dem Melder eine Liste mit Nestentfernern zugesandt, die für eine Entfernung beauftragt werden können. Von Lörrach bis Nordbaden reicht das Gebiet. Im Ortenaukreis gibt es drei ehrenamtliche Hornissenberater, gibt das Landratsamt Auskunft.

Schlagworte: Alexander Karch, Michael Kuhn
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