Auch wer zahlt, darf nicht rauchen

Laut einem Gerichtsurteil sind die Basler Rauchervereine nichts anderes als ein Umgehen geltender Gesetze.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Der Mitgliedsausweis eines Rauchervereins   | Foto: BZ
Der Mitgliedsausweis eines Rauchervereins Foto: BZ

BASEL (sda) Niederlage für die Basler "Fümoar"-Beizen: Das Appellationsgericht des Stadtkantons hat am Montag Einsprüche von zwei Gastrobetrieben gegen das Rauchverbot abgewiesen. Das strenge Basler Verbot sei zulässig und das Modell des "Fümoar"-Vereins eine Gesetzesumgehung, befand das Gericht.

In Basel-Stadt gilt seit 2010 ein Rauchverbot, das Rauchen in kleinen Kneipen nicht zulässt. Dagegen wehren sich die rund 180 Beizen des Vereins "Fümoar", in ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel