Bei Grenzgängern wird aufgeteilt
Neue Regeln der Pensionskassen-Besteuerung bringen für Aktive eher Nachteile, für Rentner eher Vorteile – und dem Finanzamt Arbeit.
LÖRRACH. Wer als Grenzgänger in der Schweiz arbeitet, fährt bei der Altersvorsorge steuerlich schlechter; Rentner, die in der Schweiz gearbeitet haben, haben eher Vorteile. Auf diesen groben Nenner lassen sich die neuen Regeln für Beiträge und Leistungen schweizerischer Pensionskassen bringen. Für die Finanzämter bedeutet die Umsetzung jede Menge Arbeit.
Dies sagte Georg Tritschler, Leiter des Finanzamts Lörrach, bei dem allein an die 23 000 aktive Grenzgänger veranlagt werden, am Donnerstag vor der Presse. Immerhin: Bei dem komplexen Thema, das Finanzverwaltung und -gerichte jahrelang beschäftigt hat, herrscht endlich Rechtssicherheit, und es gibt Vorgaben für die Finanzämter zum ...