Bewährungsstrafe für 21-Jährigen

Urteil im Prozess um Messerstechereien im Obdachlosenmilieu.  

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OFFENBURG/LAHR. Im Strafprozess um mehrere Messerstechereien im Lahrer Obdachlosenmilieu hat das Jugendschöffengericht gestern ein Urteil gefällt. Der 21-jährige Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, versuchter gefährlicher Körperverletzung und tateinheitlich vorsätzlicher Körperverletzung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt und unter Bewährungsaufsicht gestellt.

Am 15. April des vergangenen Jahres war es im Obdachlosenheim in der Geroldsecker Vorstadt zwischen dem Angeklagten und anderen Personen zu einem Streit um ein Handy gekommen (wir berichteten). Alle Beteiligte waren ...

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