Wer die Fußgängerzone betritt, muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Diese Verpflichtung gilt seit 9. März. Die Stadt Lahr hält die Maskenpflicht in der Fußgängerzone weiterhin für gerechtfertigt.
Polizei und kommunaler Ordnungsdienst kontrollierten dort "mehrmals wöchentlich", teilte die Stadt mit. Mit dem Ergebnis, ...