Ein Plan gegen die Lärmbelastung

Staatssekretärin Splett kommt heute für eine Information über die Lärmaktionsplanung nach Lörrach / Sechs Brennpunkte.  

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LÖRRACH. Wenn es um das Thema Verkehr geht, kommt es in Lörrach meist zu Grundsatzdiskussionen. Das zeigt sich auch beim Lärmaktionsplan. Der Streitpunkt ist nicht eigentlich der Lärm – wer wäre nicht gegen Lärmbelastung –, vielmehr geht es um die Gegenmaßnahmen. Weil Tempolimits ein wirksames und einfaches Mittel sind, kratzt die Lärmaktionsplanung an einem wunden Punkt der Lörracher Verkehrsdiskussion. Heute kommt Staatssekretärin Gisela Splett eigens wegen der Lärmaktionsplanung nach Lörrach – und sie trifft auf diesen Sachstand:

Die rechtlichen Grundlagen
Die Stadt Lörrach ist dazu verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Grundlage ist die EU-Umgebungsrichtlinie und deren Umsetzung in nationales Recht über das Bundesimmissionsschutzgesetz. Fachbehörden, also in diesem Fall die Verkehrsbehörde der Stadt, müssen die Ergebnisse des Plans umsetzen. Weil sich viele Kommunen mit der Lärmaktionsplanung Zeit gelassen haben, macht das Land Baden-Württemberg Druck, den europaweit garantierten Schutz vor Verkehrslärmbelastungen endlich umzusetzen. Vorgegeben ist, alle überörtlichen Straßen mit mehr als drei Millionen Fahrzeugen ...

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