Entscheidend ist das Vertrauen
Recht im Alltag: Das Berliner Arbeitsgericht bestätigt eine Verdachtskündigung wegen eines Betrages von 1,30 Euro
Gerhard Eiche
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LÖRRACH. Es ist die Rede von einem Skandal und einem barbarischen Urteil von asozialer Qualität: Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin, das die Verdachtskündigung einer Kassiererin wegen angeblich unterschlagener Pfandbons im Wert von 1,30 Euro bestätigte, hat heftige Reaktionen ausgelöst. Wenn dann noch der sachlich unzulässige Bezug zu Bankmanagern und deren als zu gering bewerteten persönlichen Verantwortlichkeit für die Konsequenzen der Finanzkrise hergestellt wird, gerät die Diskussion vollends aus den Fugen. Erforderlich ist indessen ein nüchterner Blick auf die Voraussetzungen einer Verdachtskündigung.
Der Sachverhalt eignet sich perfekt als Schlagzeile für einschlägige Boulevardblätter. Da wird einer Kassiererin nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt, weil sie Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll. Doch die Entscheidung ...