Erklär's mir: Wer darf eine Lokomotive fahren?

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Ein Lokomotivführer muss einen Führerschein machen, wie ein Autofahrer auch. Für den Autoführerschein muss man 18 sein, für den Lokführerschein 21. Und wie beim Auto darf auch nicht jeder, der einen Führerschein für ein Auto hat, gleich einen Laster oder einen Omnibus fahren. Dafür gibt es spezielle Fahrerlaubnisse. Das ist bei den Lokomotiven nicht anders. Aber die Loks werden nach Baureihen unterschieden, im Rheintal fährt die Baureihe 146, auf den bergigen Strecken im Schwarzwald die Baureihe 143. Früher waren Lokführer gelernte Handwerker mit einer Zusatzausbildung. Aber da mussten sie zur Not auch eine Lokomotive reparieren können.

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel