"Freihändige Schätzungen"
Stadtverwaltung will die angemessene Mietobergrenze anheben, die laut einem Gutachten rechtsverbindlich ohnehin unmöglich ist.
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Genau 5,62 Euro darf der Quadratmeter in der Mietwohnung eines Menschen kosten, der Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht. Diese bisher als "angemessen" behauptete Mietobergrenze will die Stadtverwaltung nun erhöhen: auf 6,46 Euro für Ein-Personen- und auf 5,87 Euro für Zwei-Personen-Haushalte.
Am Montag wird dieses Vorhaben den Hauptausschuss des Gemeinderats in nichtöffentlicher Sitzung beschäftigen, eine Woche später soll der Gemeinderat ...