Freispruch für Produzenten
Gericht sieht keine Anhaltspunkte, die den Vorwurf des Betrugs belegen könnten.
Thomas Mink
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WEIL AM RHEIN. Der Musikproduzent, der wegen versuchten Betrugs und Falschaussage vor Gericht stand, ist freigesprochen worden. Die beiden Mitangeklagten sprach das Gericht ebenfalls frei, nachdem auch der Staatsanwalt die Vorwürfe nicht mehr aufrecht erhalten hatte.
Zum Strafverfahren war es gekommen, weil ein Richter am Landgericht Freiburg den Aussagen, die die drei in einem Zivilprozess machten, nicht glaubte. Dort war der Musikproduzent von ...