Gericht sieht von Totschlag ab

Prozess um Kindstötung: Viele Fragen bleiben offen / Angeklagte soll als Auflage 60 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

OFFENBURG. Nach dem Vortrag dreier Sachverständiger bleiben Zweifel – doch im Zweifel muss für den Angeklagten plädiert werden. Also hat eine heute 24-jährige Frau aus dem Kinzigtal, wegen Totschlags an ihrem Baby angeklagt, gute Chancen, straffrei zu bleiben: Denkbar, so die Freiburger Experten am Mittwoch vor dem Landgericht Offenburg, dass die Frau ihre Schwangerschaft psychisch verdrängt hat und zum Zeitpunkt ihrer Geburt unfähig war, Hilfe für das Neugeborene zu holen. Das Gericht strebt die Einstellung des Verfahrens an.

Was hat sich an einem Septembertag im Jahr 2002 in einem Haus im Kinzigtal tatsächlich ereignet? Die drei Sachverständigen der Uni-Klinik Freiburg, die am Mittwoch zu Wort kamen, wollten sich nicht hundertprozentig festlegen. Wenn sie der jungen Frau, die damals im Badezimmer der elterlichen Wohnung einen gesunden ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel