Früchte

In Mahlberg dürfen bestimmte Obstbäume von jedem abgeerntet werden

Wer in Mahlberg einen Obstbaum mit einer roten Ringkennzeichnung sieht, darf zum eigenen Verzehr ernten. Wer einen Obstbaum für die Allgemeinheit freigeben möchte, kann sich bei der Stadt melden.  

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Ein mit einem roten Ring gekennzeichne... An ihm darf das Obst geerntet werden.  | Foto: Stadt Mahlberg
Ein mit einem roten Ring gekennzeichneter Baum: An ihm darf das Obst geerntet werden. Foto: Stadt Mahlberg 

Die Obstbäume tragen wieder Früchte. Die Stadt Mahlberg schreibt in einer Mitteilung, dass jedoch leider nicht alle Obstbäume abgeerntet werden. Einige werfen ihre Früchte ab, ohne dass jemand davon einen Nutzen habe. Die Gemeinde informiert, dass das Obst der Bäume auf städtischen Grundstücken zum eigenen Verzehr abgeerntet werden dürfe, in haushaltsüblichen Mengen.

Die Bäume, an denen sich die Öffentlichkeit bedienen darf, seien mit einem roten Ring markiert. Die Stadt teilt mit, dass sie sich freuen würde, wenn davon rege Gebrauch gemacht und das Obst geerntet werde, sodass dieses nicht verfault oder ungenutzt hängen bleibt. Die Stadt weist darauf hin, dass jeder selbst für die Sicherheit beim Ernten oder Pflücken von Obst verantwortlich ist.

Wer privater Obstbaumbesitzer ist und daran Interesse hat, dass die eigenen Bäume durch die Allgemeinheit abgeerntet werden können, kann sich gerne mit Frau Duran von der Stadtverwaltung Mahlberg, Telefon 07825/843817, in Verbindung setzen. Obstbäume, deren Erträge der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden, werden von der Stadt in Abstimmung mit den Besitzern entsprechend gekennzeichnet.

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