Windkraft
Sieben Windräder auf Zeller Blauen: Landratsamt Lörrach genehmigt den Bau
Das Landratsamt Lörrach hat die Genehmigung für den Bau von sieben Windrädern auf dem Zeller Blauen erteilt. Alle dazu notwendigen Vorgaben seien erfüllt.
Mo, 8. Sep 2025, 12:23 Uhr
Kreis Lörrach
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Das Landratsamt Lörrach hat der Windpark Zeller Blauen GmbH & Co. KG aus Schönau die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Bau und Betrieb von sieben Windenergieanlagen erteilt. Geplant sind insgesamt neun Anlagen. Es handelt sich um Anlagen des Typs Vestas V-172 mit jeweils 7,2 MW Nennleistung, schreibt die Behörde in einer Mitteilung. Die Standorte liegen auf den Gemarkungen Bürchau, Pfaffenberg und Elbenschwand. Alle Anlagen haben eine Gesamthöhe von 261 Metern, eine Nabenhöhe von 175 Metern und einen Rotordurchmesser von 172 Metern.
Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) besteht für die Vorhabenträgerin ein Rechtsanspruch auf Genehmigung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bereits im Frühjahr 2025 hatte das Landratsamt festgestellt, dass der Antrag grundsätzlich zulässig ist. In der Zwischenzeit wurden weitere fachliche und rechtliche Prüfungen unternommen, um die Genehmigungsfähigkeit jeder einzelnen Anlage des Windparks abschließend zu bestätigen und die Rahmenbedingungen für den Bau und den Betrieb zu definieren.
Unzumutbare Beeinträchtigungen seien ausgeschlossen
Im immissionsschutzrechtlichen Verfahren seien sämtliche Auswirkungen auf die sogenannten Schutzgüter (Mensch, Tier, Pflanzen, Boden, Wasser und Atmosphäre, Kultur sowie sonstige Sachgüter) berücksichtigt worden, so das Landratsamt. Die Genehmigung enthalte konkrete Bestimmungen, die unzumutbare Beeinträchtigungen ausschließen. Die behördlichen Vorgaben betreffen den Lärmschutz, Schattenwurf, Grund- und Trinkwasserschutz sowie Abstandsgebote. Zudem verpflichtet sie die Vorhabenträgerin zu Kompensationszahlungen, unter anderem an den Naturschutzfonds Baden-Württemberg.
Die behördlichen Voraussetzungen regeln nicht nur den Betrieb der Anlagen, sondern sichern auch den späteren vollständigen Rückbau. Dazu muss die Vorhabenträgerin eine finanzielle Sicherheit hinterlegen. Die Zufahrt zum Windpark wird in einem separaten Verfahren festgelegt. Mit Erhalt des Bescheids kann die Windpark Zeller Blauen GmbH & Co. KG nun innerhalb von drei Jahren mit den Bauarbeiten beginnen. Die zuständigen Behörden begleiten die Umsetzung eng.
Die Verfügung und die Rechtsbehelfsbelehrung des Genehmigungsbescheids werden unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Vom 9. bis 23. September liegt der vollständige Bescheid zudem online zur Einsicht unter www.loerrach-landkreis.de/genehmigung-zeller-blauen aus. Darüber hinaus kann die Bekanntmachung im Landratsamt Lörrach, Palmstraße 3, an der Infothek kostenlos eingesehen werden. Auf Wunsch ist eine Ausdruckfassung gegen Kostenerstattung oder eine postalische Übersendung möglich.