Die Ärztin Anette Franz ist vom Amtsgericht Lahr zu einer Geldstrafe von 6000 Euro (120 Tagessätze) verurteilt worden. Sie hat in sieben Fällen Gefälligkeitsatteste zur Maskenpflicht ausgestellt.
Die Verhandlung vor dem Amtsgericht fing mit einem Geplänkel an. Anette Franz saß ohne Maske im Gerichtssaal, verwies auf ein Attest, das sie von der Maskenpflicht befreie. Es stellte sich aber heraus, dass sie sich selbst das Attest ausgestellt hatte. Ein Justizbeamter gab es ihr mit den Worten zurück: "Wenn Sie selber unterschrieben haben, ist es nicht gültig." Auch Verteidigerin Ruth Baumeister wehrte sich zunächst gegen die Maske, mit der sie nicht richtig sprechen und argumentieren könne. ...