Erfurt
Mindestlohn gilt auch für Bereitschaftsdienste
Der Mindestlohn gilt auch für Bereitschaftsdienste. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil. Das hilft nicht weiter, wenn ein Monatsverdienst vereinbart wurde.
Do, 30. Jun 2016, 0:00 Uhr
Wirtschaft
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