"nicht Von Dumpfer blindheit Geschlagen" zum Bz-artikel "zukunft Der Schelinger Viehweide Ist Ungewiss" Vom Dienstag, 30. Mai, Erreichte Uns Folgende Leserzuschrift: um Zu Der Mittlerweile Öffentlichen Diskussion Zur Viehweide Schelingen Einen Aspekt Aus Dem Gemeinderat Der Stadt Vogtsburg Beizutragen, Halten Wir Es Für Ein Angemessenes Gebot Der Stunde, Uns Zu Diesem Thema Zu Äußern. Die Öffentlichkeit Sollte Nicht Den Schmählichen Eindruck Erhalten, Dass Die Gewählten Mandatsträger Von Dumpfer Blindheit Geschlagen Diesem Thema Abseits Gegenüberstehen. zum Ersten Ist Festzuhalten, Dass Die Summe Der Aussagen, Die Mit Großem Wohlwollen Die Schönheit Und Den Wert Der Schelinger Weide Beschreiben, Und Seit Tagen In Leserbriefen In Der Badischen Zeitung Abgedruckt Werden, In Etwa Der Präambel Des Kaufvertrages Entspricht, Die Vom Vogtsburger Gemeinderat Zusammen Mit Der Verwaltung Formuliert Wurde. im Rahmen Der Verkaufsverhandlungen Hat Wolfgang Rath Mit Dem Ausdrücklich Nicht Rein Wirtschaftlich Bemessenen Ansatz Die Einzige Positive ,alternative‘ Als Käufer Geboten, Also Voll Und Ganz Der Erwartung Des Gemeinderates Entsprochen. darüber Hinaus War Das Konzept Von Rath Durchaus Pädagogisch Angelegt (führungen Und Begegnungen Mit Schülern Und Den ,stillen‘ Naturliebhabern Waren Von Dem Bewerber In Idealer Weise Dargestellt). die Bewirtung War Damals Bei Verschiedenen Bewerbern Etwa In Der Gleichen Weise Wie Von Rath Vorgesehen. Zur Verkaufsverhandlung Hat Herr Rath Mit Erheblichem Überschwang Auch Eine Mit Einem Damals Von Ihm Bestimmten Partner Vorgesehene Bewirtung Und Einkaufsmöglichkeit Vorgestellt Und Schriftlich Als Teil Des Kaufvertrages Eingebracht. das Konzept Sollte Binnen Zehn Jahren Vollends Umgesetzt Sein. Es Ist Deshalb Legitim, Wenn Verwaltung Und Gemeinderat Zunächst Ein Jahr Vor Der Rückerwerbsmöglichkeit Bei Nichteinhaltung Des Vertrages, Seinen Partner An Dessen Zusagen Erinnert Und Ihm Eine Verlängerung Der Fristen Um Fünf Jahre Zur Umsetzung Der Versprechen Anbietet – Was Von Herrn Rath Sonderbarerweise Abgelehnt Wurde. ungeachtet Der Rechtlichen Grundlage Wird Herrn Rath Und Frau Schneider Aus Dem Gemeinderat So Viel Sympathie Entgegengebracht, Dass Auch Aus Dem Gremium Zuweilen Freundliche Hinweise Erfolgen, Die Zugänglichkeit Zum Anwesen Wenigstens Einigermaßen Aufrechtzuerhalten Und Die Hunde Nicht Frei Laufen Zu Lassen – Mit Rücksicht Auf Wandernde Familien Mit Kindern. es Ist Bedenklich, Wenn Verbindlich Erklärte Und Dokumentierte Partner Eines Vertrages Nicht Ein Gemeinsames Normales Gespräch Führen Können. aus Dem Blickwinkel Des Gemeinderates Ist Die Inanspruchnahme Der Öffentlichkeit Durch Freunde, Anstelle Des Betroffenen, Ein Legitimes, Aber Gefährliches Mittel Der Politik, Vor Allem, Wenn Dabei Zunehmend Ein Gemeindegremium Vorgeführt Wird. Für Viele Mitglieder Im Gemeinderat Ist An Diesem Beispiel Einmal Mehr Deutlich Geworden, Warum Belange ,dritter‘ In Den Nichtöffentlichen Beratungsbereich Gehören – Vielleicht Sollte Der Ein Oder Andere Freund Der Viehweide Daraus Den Vorteil Für Rath Und Schneider Erwägen Und Deshalb Eben Nicht In Der Erfolgten Stärke Weiter Front Und Stimmung Machen. im Grunde Erfolgt Derzeit Nichts Anderes Als Ein Ordnungsgemäßes Vorgehen, Nämlich Nach Von Rath Im Vertrag Mitformulierten Und Unterschriebenen Grundsätzen, In Einem Klar Und Eindeutig Auch Politisch Abgestimmten Verwaltungsauftrag.

  • Werner Räpple, Oberrotweil, Gottfried Trogus, Burkheim, Ulli Mayer, Oberrotweil, Thomas Schätzle, Schelingen, Fridolin Baumgartner, Oberbergen Arno Landerer (Oberrotweil)

  • Mi, 14. Jun 2006
    Breisach

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