Papier war gestern
Im Übergangsjahr zur elektronischen Lohnsteuerkarte sind einige Besonderheiten zu beachten.
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LÖRRACH (BZ). Die Lohnsteuerkarte hat ausgedient. Für das Jahr 2010 wurde sie letztmals ausgestellt. Von 2012 an werden die Daten für den Lohnsteuerabzug elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt. Der Arbeitgeber hat über die Identitätsnummer – nur noch die ist ihm mitzuteilen – Zugriff auf die Daten. Im Übergangsjahr 2011 ist einiges zu beachten, worauf das Finanzamt Lörrach hinweist.
Die Lohnsteuerkarten von 2010 gelten auch für das Jahr 2011. Arbeitgeber dürfen daher die Lohnsteuerkarte 2010 nicht vernichten, sondern müssen diese auch für 2011 zugrunde legen. Wer seinen Arbeitsplatz wechselt, legt die vom ...