Bundesteilhabegesetz

Reform verschafft Behinderten mehr Selbstbestimmung – und jede Menge Bürokratie

BZ-Plus Das Bundesteilhabegesetz soll Menschen mit Behinderung mehr Autonomie ermöglichen. Kreisräte und Kreisverwaltung in Lörrach kritisieren das Gesetz und seine Anwendung jedoch scharf. Zu Recht?  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Das Bundesteilhabegesetz soll Menschen...stbestimmung ermöglichen. (Symbolfoto)  | Foto: zlikovec (stock.adobe.com)
Das Bundesteilhabegesetz soll Menschen mit Behinderung mehr Teilhabe und Selbstbestimmung ermöglichen. (Symbolfoto) Foto: zlikovec (stock.adobe.com)
Das Bundesteilhabegesetz soll die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention in der Eingliederungshilfe umsetzen. Die stufenweise Umsetzung dieser groß angelegten Reform begann 2017 und soll eigentlich in diesem Jahr abgeschlossen sein. Doch bis die Verwaltung das für alle 2500 Leistungsempfänger im Kreis Lörrach geschafft hat, wird es noch dauern. Woran das liegt, war Thema der jüngsten Sitzung des Sozialausschusses im Kreistag. Dabei kritisierte die Kreisverwaltung auch die Einrichtungen, mit denen sie sich auf ein Vergütungsmodell einigen muss. Dabei geht es um Geld – und die Frage, wie ein menschenwürdiges Leben aussieht.
Das ernüchterte Fazit der Kreispolitik
Am Ende der Ausführungen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Sozialausschuss ist die Stimmung gedrückt. "Es ist ein bürokratisches Monster geschaffen worden", resümiert Dirk Werner, Leiter des Fachbereichs Soziales. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel