Schwunghafter Handel mit DVDs
Der Inhaber eines Geschäfts hat mehr als zwei Monate mit gestohlener Ware gehandelt / Freiheitsstrafe zur Bewährung.
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RHEINFELDEN. Mehr als zwei Monate lang hat der Inhaber eines Geschäftes in Rheinfelden von zwei jungen Männern fast täglich DVDs zu einem geringen Betrag aufgekauft und in seinem Laden oder übers Internet weiterverkauft. Dass die DVDs gestohlen waren, wollte er nicht gewusst haben. Doch das glaubte ihm das Amtsgericht in Lörrach nicht und verurteilte ihn zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Hehlerei nennt es das Strafgesetzbuch, wenn man gestohlene Waren ankauft, um sie weiter zu veräußern. Dafür sieht das Gesetz Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor, wenn die Hehlerei ...