Sechs Monate, auf Bewährung ausgesetzt

Ein 54-Jähriger wird exhibitionistischer Handlungen wegen zu Freiheitsstrafe verurteilt.  

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. Zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung sie zur Bewährung aussetzte, verurteilte Richterin Susanne Lämmlin-Daun einen 54-Jährigen, dem exhibitionistische Handlungen, eine Trunkenheitsfahrt, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung vorgeworfen wurde. Zudem muss der Mann drei weitere Monate auf seinen Führerschein verzichten.
Im Sommer ...

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