Sozialbetrug - Verfahren gegen Geldbuße eingestellt
Das Geständnis eines Offenburger Unternehmers, Sozialabgaben hinterzogen zu haben, bewahrt ihn vor einer härteren Strafe.
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OFFENBURG. Im Prozess gegen einen Offenburger Unternehmer wegen Nichtzahlung von Sozialabgaben an die Rentenversicherungsanstalt für drei Arbeitnehmer hat das Amtsgericht jetzt das Strafverfahren gegen Zahlung eines Geldbetrags von 5000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen eingestellt. Jeweils 2500 Euro gehen an das Tumorzentrum in Freiburg sowie die Freiburger Vereinigung für psychisch kranke Kinder und Jugendliche.
In den Jahren 2004 bis August 2007 hatte der Geschäftsmann drei in seinem Betrieb Beschäftigte als freie und selbstständige Mitarbeiter geführt, obwohl sie laut Anklage in einem abhängigen und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis standen (wir berichteten). Für ihre Arbeitsleistungen ...