Vier oder zwölf Jahre Haft? Das ist die Spannweite, die in den Plädoyers am Ende des Strafprozesses gegen Knut S. am Freiburger Landgericht aufgemacht wird.
Dem 50 Jahre alten Feldwebel der Deutsch-Französischen Brigade wird vorgeworfen, im Frühjahr 2017 in Staufen zweimal einen damals Neunjährigen vergewaltigt und missbraucht zu haben. Strittig zwischen den Prozessparteien ist auch die Frage, ob Knut S., der die Taten gestanden hat, anschließend in Sicherungsverwahrung soll. Das Urteil ist für diesen Mittwoch angekündigt.
Der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin hat es ersichtlich eilig: Vor den Pfingstferien ...