Vor 40 Jahren hat das Freiburger Verwaltungsgericht die Baugenehmigung für das AKW Wyhl aufgehoben – weil kein Berstschutz vorgesehen war. Rückblick eines beteiligten Verwaltungsrichters.
An die Erfolgsgeschichte des Widerstandes gegen das AKW Wyhl, das – anders als zum Beispiel die Atomkraftwerke in Fessenheim und Grafenrheinfeld (Unterfranken) – nie gebaut wurde, ist in den letzten Monaten vielfach erinnert worden: mit Büchern ("Siebenunddreißig Wyhl-Geschichten", "Bürger, helft euch selbst", "Vision für die Tonne"), einer DVD ("Wyhl und die Linken") und Gedenkveranstaltungen wie der in der Wyhler Festhalle Ende Oktober ("Die Lichter sind noch an"). Ein wenig unter ging bei diesem Rückblick, dass das Land nicht lediglich dem Druck engagierter Bürgerinitiativen politisch nachgab, sondern dass es ein unabhängiges Gericht – also die Dritte Gewalt im Staat – war, das die mit mehreren Klagen angegriffene Genehmigung des Kernkraftwerkes aufgehoben hat.
Gewaltige Herausforderung für die ...