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Urteil: AfD kann in Hechingen ihren Landesparteitag abhalten

Die Stadt Hechingen wollte verhindern, dass die AfD ihre Stadthalle für einen Parteitag nutzt. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat nun anders entschieden.  

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Die Stadt Hechingen muss den Parteitag...November in ihrer Stadthalle zulassen.  | Foto: Christoph Schmidt (dpa)
Die Stadt Hechingen muss den Parteitag der AfD Anfang November in ihrer Stadthalle zulassen. Foto: Christoph Schmidt (dpa)

Die AfD Baden-Württemberg kann ihren Landesparteitag am 8. und 9. November in Hechingen (Zollernalbkreis) abhalten. Der Versuch der Stadt beziehungsweise des Gemeinderats, mit der Änderung einer Nutzungsordnung der Stadthalle, den Parteitag zu verhindern, ist damit gescheitert. Der Gemeinderat hatte vor Wochen dafür votiert, keine Parteiveranstaltungen über die Kreisebene hinaus zuzulassen. Bereits vorher hatte die AfD aber einen Mietvertrag für die Halle abgeschlossen.

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat dem Antrag der AfD Baden-Württemberg stattgegeben, die dagegen geklagt hatte. In dem Urteil, das der BZ vorliegt, betont das Gericht, dass eine Änderung des Widmungszwecks dahingehend, dass entgegen der bisherigen Praxis (überörtliche) Parteiveranstaltungen nicht mehr zulässig sein sollen, einer Gemeinde zwar grundsätzlich möglich sei, dies jedoch nur für die Zukunft wirke. Zuvor eingegangene Nutzungsanträge seien noch nach der bisher bestehenden Widmung zu entscheiden.

Gericht: Keine drohende Gefahr für die öffentliche Sicherheit

Ändere eine Gemeinde die Zweckbestimmung, nachdem ein Antrag auf Überlassung bereits vorliege, so setzt sie sich dem naheliegenden Verdacht aus, dass sie die Zweckbestimmung nicht aus einem anzuerkennenden allgemeinen Grund geändert hat, sondern nur, um den Antrag ablehnen zu können. Dass es eine lokale AfD-Gliederung war, die die Halle angemietet hatte, spielte für das Gericht keine Rolle. Der Zweck der Anmietung sei klar erkennbar gewesen, heißt es im Urteil. Die Überlassung der Stadthalle zur Durchführung eines Parteitags könne auch nicht mit dem Argument einer drohenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung versagt werden.

Die AfD begrüßte den Beschluss: " Die Rechtsstaatsprinzipien haben sich durchgesetzt", so der Co-Landesvorsitzende Emil Sänze.

Schlagworte: Emil Sänze

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