Veranstalter dürfen nicht wegsehen
Kirsten Wörnle
Do, 20. November 2003
Kreis Breisgau-Hochschwarzwald
Gelockerte Regelungen für jugendliche Nachtschwärmer fordern Veranstalter heraus / Absatz Alkopos stieg um 300 Prozent.
ENDINGEN. Die Ausgehregeln für Jugendliche haben sich gelockert. Seit 1. April gilt das neue Jugendschutzgesetz, das es jungen Menschen unter 18 leichter macht, sich nachts in Kneipen, Diskos oder auf öffentlichen Veranstaltungen aufzuhalten. Damit sind die Veranstalter stärker gefragt, Alkoholmissbrauch abzuwenden, wie das Regionalforum "Das neue Jugendschutzgesetz" am Montag in Endingen zeigte.
"Dass Erwachsene Alkohol kaufen und dann an Jugendliche weitergeben, ist gang und gäbe", berichtete eine Frau auf der gut besuchten Veranstaltung in der Endinger Kornhalle. Rund 100 Vereinsvertreter, Jugendleiter, Pädagogen und Kommunalpolitiker ...