Vergewaltiger soll nicht in Sicherheitshaft
Gericht lehnt Antrag ab.
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Das Basler Appellationsgericht lehnt die von der Staatsanwaltschaft beantragte Sicherheitshaft für einen Vergewaltiger ab. Als Berufungsgericht hatte es das Strafmaß für den Verurteilten so stark abgemildert, dass dieser nun auf Bewährung freikommt, bevor über einen Weiterzug des Falls entschieden werden kann.
Das Gericht habe das Strafmaß von drei Jahren Haft in Ausübung des ihm zustehenden Ermessens und unter ...