Account/Login

Gesetz

Wann darf ein Beschäftigter seine Arbeitszeit mit Rückkehrrecht reduzieren?

  • Maik Heitmann &

  • So, 16. Dezember 2018, 13:25 Uhr
    Wirtschaft

BZ-Plus Erst vollzeitbeschäftigt, dann auf Teilzeit umgestiegen – und schließlich wieder den vollen Job beanspruchen? Bisher war das nur selten möglich. Vom Jahr 2019 an gilt neues Recht mit neuen Regeln.

Die Brückenteilzeit bringt Vorteile für die Arbeitnehmer.   | Foto: BlueDesign (Stock.Adobe.com)
Die Brückenteilzeit bringt Vorteile für die Arbeitnehmer. Foto: BlueDesign (Stock.Adobe.com)

Das neue Gesetz zur Brückenteilzeit betrifft nicht jeden. Sondern zum Beispiel nur diejenigen, die nach 2018 einen Teilzeitvertrag unterschreiben. Wir erklären, wen es angeht und was sie oder er für neue Rechte haben.

Allgemeines
Im Unternehmen müssen in der Regel mehr als 45 Angestellte beziehungsweise Arbeiter tätig sein, um die neuen Möglichkeiten in Anspruch nehmen zu können; Auszubildende zählen nicht mit. Bei bis zu 200 Arbeitnehmern darf nur eine(r) von 15 Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern nach Teilzeittätigkeit auf Vollzeit pochen. Bei zum ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel