Gesetz
Wann darf ein Beschäftigter seine Arbeitszeit mit Rückkehrrecht reduzieren?
Maik Heitmann & Wolfgang Büser
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So, 16. Dezember 2018, 13:25 Uhr
Wirtschaft
Erst vollzeitbeschäftigt, dann auf Teilzeit umgestiegen – und schließlich wieder den vollen Job beanspruchen? Bisher war das nur selten möglich. Vom Jahr 2019 an gilt neues Recht mit neuen Regeln.
Das neue Gesetz zur Brückenteilzeit betrifft nicht jeden. Sondern zum Beispiel nur diejenigen, die nach 2018 einen Teilzeitvertrag unterschreiben. Wir erklären, wen es angeht und was sie oder er für neue Rechte haben.
AllgemeinesIm Unternehmen müssen in der Regel mehr als 45 Angestellte beziehungsweise Arbeiter tätig sein, um die neuen Möglichkeiten in Anspruch nehmen zu können; Auszubildende zählen nicht mit. Bei bis zu 200 Arbeitnehmern darf nur eine(r) von 15 Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern nach Teilzeittätigkeit auf Vollzeit pochen. Bei zum ...