Dass Kinder schwere Straftaten begehen, kommt in Deutschland ganz selten vor. In Ländern, wo Kinder leichter an Waffen kommen oder wo es Kriege gibt, ist das anders, in Afrika gibt es zum Beispiel Kinder, die schon Soldaten sind. Wer in Deutschland unter 14 Jahren eine Straftat begeht, der muss nicht vor Gericht, wenn er ein Gesetz gebrochen hat, das heißt: Er ist nicht strafmündig. Trotzdem hat das Folgen für den Straftäter, in der Regel wird das Jugendamt eingeschaltet, das schaut, ob und wie dem Kind und seiner Familie geholfen werden kann. In Deutschland gibt es ein extra Jugendstrafrecht und besondere Jugendstrafrichter für alle Täter zwischen 14 und 20 Jahren. Jugendstrafen sind milder und haben einen anderen Zweck als bei Erwachsenen – statt zu bestrafen, wollen Jugendstrafrichter die Täter erziehen, also erreichen, dass sie ihr Verhalten überdenken und sich ändern. Das Jugendamt will dafür sorgen, dass sie nicht dauerhaft als Verbrecher auf die schiefe Bahn geraten. Oft müssen jugendliche Straftäter arbeiten gehen ohne Bezahlung. Wenn der Täter zwischen 18 und 20 Jahre alt ist, kann das Gericht entscheiden, ob bei ihm Jugend- oder normale Erwachsenengesetze gelten sollen.
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