Corona-Notbremse

Was im Ortenaukreis noch erlaubt ist − und was nicht

Die Corona-Notbremse des Bundes greift ab Samstag auch in der Ortenau. Unter anderem gilt ab Samstag die Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 5 Uhr.  

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Das Testcenter auf dem Offenburger Marktplatz  | Foto: Ralf Burgmaier
Das Testcenter auf dem Offenburger Marktplatz Foto: Ralf Burgmaier
Der Bundesrat hat am Donnerstag das 4. Bevölkerungsschutzgesetz verabschiedet. Dieses enthält nun eine bundesweit verbindliche Corona-Notbremse. Sie gilt ohne weitere Umsetzungsakte in Landkreisen und kreisfreien Städten, die Sieben-Tage-Inzidenzen von über 100 Infektionen pro 100 000 Einwohnern an drei aufeinanderfolgenden Tagen aufweisen. Aktuell damit auch für die Ortenau.
Das Gesetz trat am Freitag in Kraft – die Corona-Notbremse greift aber erst ab Samstag. Dann gilt auch die nächtliche Ausgangssperre nach ...

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