Windkraftanlage genehmigt
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Die Änderung des ursprünglich im Dezember 2024 genehmigten Anlagentyps wurde auf Wunsch der umliegenden Gemeinden beantragt. Diese hatten eine kleinere Anlage als besser verträglich für den touristisch sensiblen Standort Hornisgrinde bewertet. Nach Zusage des Herstellers zur Verfügbarkeit einer der letzten Anlagen des auslaufenden Typs Enercon E-115 stellte das Unternehmen einen entsprechenden Änderungsantrag.
Im Rahmen des Verfahrens gemäß Paragraph 16b, Absatz 7, des Bundesimmissionsschutzgesetz wurden die Auswirkungen der geänderten Anlage durch die zuständigen Fachbehörden geprüft. Das Ergebnis: Es sind keine nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Die Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens sind damit erfüllt.