Wer kennt das nicht? Mal schnell den Kinderwagen im Hausflur abstellen oder den Müllbeutel vor die Tür stellen. Manchmal kommt danach die Kündigung vom Vermieter. Was ist erlaubt – und was verboten?
Kinderwagen im Treppenhaus parken? Das gefällt nicht jedem. Foto: Ingo Schneider
Der Vermieter einer Wohnung in Berlin hat seiner Mieterin aufgrund solcher Angewohnheiten ...