Mit der Begründung "Kindeswohlgefährdung" heben zwei Familienrichter Corona-Maßnahmen auf. Damit bewegen sie sich jenseits ihrer Zuständigkeit. Die Korrektur der Beschlüsse ist aber kompliziert.
Auch in der Justiz gibt es Querdenker. Zwei Familienrichter in Weimar und Weilheim haben angeordnet, dass Kinder in der Schule keine Masken tragen müssen, weil diese das "Kindeswohl" gefährden. Eine Korrektur dieser Beschlüsse ist kompliziert.
Die Maßnahmen ...