Account/Login

Weimar und Weilheim

Zwei Familienrichter hebeln Maskenpflicht an Schulen aus

Christian Rath
  • Do, 15. April 2021, 14:50 Uhr
    Deutschland

BZ-Plus Mit der Begründung "Kindeswohlgefährdung" heben zwei Familienrichter Corona-Maßnahmen auf. Damit bewegen sie sich jenseits ihrer Zuständigkeit. Die Korrektur der Beschlüsse ist aber kompliziert.

In vielen Bundesländern gilt auch in den Schulen Maskenpflicht.  | Foto: Guido Kirchner (dpa)
In vielen Bundesländern gilt auch in den Schulen Maskenpflicht. Foto: Guido Kirchner (dpa)
Auch in der Justiz gibt es Querdenker. Zwei Familienrichter in Weimar und Weilheim haben angeordnet, dass Kinder in der Schule keine Masken tragen müssen, weil diese das "Kindeswohl" gefährden. Eine Korrektur dieser Beschlüsse ist kompliziert.
Die Maßnahmen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel