Weimar und Weilheim

Zwei Familienrichter hebeln Maskenpflicht an Schulen aus

BZ-Plus Mit der Begründung "Kindeswohlgefährdung" heben zwei Familienrichter Corona-Maßnahmen auf. Damit bewegen sie sich jenseits ihrer Zuständigkeit. Die Korrektur der Beschlüsse ist aber kompliziert.  

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In vielen Bundesländern gilt auch in den Schulen Maskenpflicht.  | Foto: Guido Kirchner (dpa)
In vielen Bundesländern gilt auch in den Schulen Maskenpflicht. Foto: Guido Kirchner (dpa)
Auch in der Justiz gibt es Querdenker. Zwei Familienrichter in Weimar und Weilheim haben angeordnet, dass Kinder in der Schule keine Masken tragen müssen, weil diese das "Kindeswohl" gefährden. Eine Korrektur dieser Beschlüsse ist kompliziert.
Die Maßnahmen ...

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