Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in drei Fällen hat das Schöffengericht einen 31-jährigen aus einer Umlandgemeinde von Lahr zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
OFFENBURG. Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in drei Fällen hat das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Ute Körner einen 31-jährigen aus einer Umlandgemeinde von Lahr zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ...