Die Große Strafkammer des Landgerichtes Offenburg verurteilte den Mann wegen Vergewaltigung eines unter 14-jährigen Mädchens aus seiner Verwandtschaft. Die Tat liegt mehr als 15 Jahre zurück.
"Das Strafmaß ist am unteren Rand der Strafzumessung angesiedelt." Das sagte Richter Stefan Hofsäß in seinem Urteil im Prozess gegen einen 48-jährigen Familienvater aus der südlichen Ortenau. Wegen der Vergewaltigung eines unter 14-jährigen Mädchens aus seiner Verwandtschaft wurde er am ...