Afög unterliegt in Rechtsstreit

OFFENBURG. Die Arbeitsförderungsgesellschaft (Afög) in Offenburg hat eine Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht verloren. Sie hatte eine frühere IT-Fachkraft auf die Rückzahlung von 112 000 Euro angeblich zu viel gezahlter Honorare verklagt. Bereits das Arbeitsgericht in Offenburg hatte die Afög-Klage gegen den Mann – wie jetzt auch die nächst höhere Instanz – zurückgewiesen. Der Afög bleibt allerdings der Weg einer Revision beim Bundesarbeitsgericht offen.  

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OFFENBURG. Die Arbeitsförderungsgesellschaft (Afög) in Offenburg hat eine Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht verloren. Sie hatte eine frühere IT-Fachkraft auf die Rückzahlung von 112 000 Euro angeblich zu viel gezahlter Honorare verklagt. Bereits das Arbeitsgericht in Offenburg hatte die Afög-Klage gegen den Mann – wie jetzt auch die nächst höhere Instanz – zurückgewiesen. Der Afög bleibt allerdings der Weg einer Revision beim Bundesarbeitsgericht offen.

Der Mann war vom Februar 2001 bis März 2009 bei der Afög als IT-Dienstleister beschäftigt. Die Afög ist eine gemeinnützige GmbH zur Vermittlung von Zeitarbeit und zur Eingliederung von Arbeitslosen. An drei Afög-Standorten in Offenburg und Lahr war der Mann nach eigenen Angaben alleine für Server- ...

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