Alleinverdiener nicht mehr Verlierer

EXPERTE ZUM THEMA: Kinderbetreuungskosten lassen sich auch in Familien mit einem Einkommen leichter absetzen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Bestimmte Kosten der Kinderbetreuung k...neuerdings alle Eltern geltend machen.  | Foto: dapd
Bestimmte Kosten der Kinderbetreuung können neuerdings alle Eltern geltend machen. Foto: dapd

LÖRRACH. Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurde die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens neu geregelt: der Abzug von bestimmten Kinderbetreuungskosten sind vom Veranlagungsjahr 2012 an als Sonderausgaben für alle Eltern möglich. Zuvor war es lediglich möglich, diese Kosten wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzuziehen, unter der Voraussetzung, dass beide Elternteile erwerbstätig waren. Für nicht Berufstätige sind nun deutliche Verbesserungen eingetreten.

Erwerbstätigkeit ist
keine Voraussetzung mehr
Welche Betreuungskosten
sind abziehbar?
Welche Betreuungskosten
sind nicht abziehbar?
Aufwendungen für jede Art von Unterricht (auch Nachhilfeunterricht) oder die Vermittlung von besonderen Fähigkeiten (zum Beispiel ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel