Auch Mietbetrug steht auf der Liste

BZ-Plus Sechster Verhandlungstag gegen einen 52-jährigen Geldanlageberater / Große Datenmengen beschlagnahmt.  

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Hängeordner und Festplatten müssen dem...en, forderte Richter Dietrich Bezzel.   | Foto: Symbolbild: Sabine Ehrentreich
Hängeordner und Festplatten müssen dem Gericht bis in drei Wochen vorliegen, forderte Richter Dietrich Bezzel. Foto: Symbolbild: Sabine Ehrentreich

LÖRRACH. Der Betrugsprozess gegen einen 52 Jahre alten Geldanlageberater geht weiter. Das Schöffengericht hat den Antrag des Verteidigers, das Verfahren auszusetzen, um weitere Akteneinsicht nehmen zu können, abgelehnt. Indessen ging es am sechsten Verhandlungstag um zwei Fälle des Mietbetrugs. Auch hier wies der Angeklagte die Schuld von sich.

Nachdem sich im Verlauf des Prozesses herausgestellt hatte, dass beim Angeklagten auf mehreren Computern solche Datenmengen beschlagnahmt worden waren, dass sie gar nicht alle gesichtet, sondern nur mit einem Datensuchlauf durchsucht werden konnten, und außerdem 70 Hängeordner beschlagnahmt ...

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