AWO will kein falsches Zeichen setzen

Arbeitsgericht weist die Klagen dreier Mitarbeiterinnen des "Hauses am alten Berg" gegen ihren früheren Arbeitgeber zurück.  

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OFFENBURG/LAHR. Wenig ergiebig war die Klage von zwei Erzieherinnen und einer Hauswirtschafterin vor dem Arbeitsgericht Offenburg gegen ihren früheren Arbeitgeber, die Arbeiterwohlfahrt (AWO), Bezirksverband Baden. Zwei der drei Frauen zogen ihre Klagen zurück. Sie akzeptierten dadurch die am 31. Juli 2007 ausgesprochene und zum 31. März 2008 wirksam gewordene Kündigung.

AWO-Abteilungsleiter Peter Heimerl sicherte im Gegenzug die rasche Auszahlung der Abfindungssumme zu, die im Sozialplan mit den rund 25 Mitarbeitern der mittlerweile geschlossenen AWO-Einrichtung "Haus am ...

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