Das Schweizer Bundesgericht bestätigt das Verbot von Raucherlokalen mit Bedienung
Das Schweizer Bundesgericht bestätigt das Verbot von Raucherlokalen mit Bedienung / Auch Vereinsgründung nützt nichts.
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BASEL/LAUSANNE (sda). Das Verbot von Raucherlokalen mit Bedienung in Basler Lokalen ist mit eidgenössischem Recht vereinbar. Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne hat die Begründung seines Entscheides vom vergangenen Juli vorgelegt. Laut dem Urteil dient die strenge kantonale Regelung nicht nur dem Schutz des Personals.
In Basler Gastgewerbebetrieben darf seit Anfang 2010 nur in Lokalen ohne Bedienung geraucht werden. In Reaktion auf diese kantonale Regelung, die strenger ist als die Vorschriften auf eidgenössischer ...