Das Schweizer Bundesgericht bestätigt das Verbot von Raucherlokalen mit Bedienung

Das Schweizer Bundesgericht bestätigt das Verbot von Raucherlokalen mit Bedienung / Auch Vereinsgründung nützt nichts.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Vorbei sind die Zeiten, als in Kneipen geraucht werden durfte.   | Foto: Ingo Schneider
Vorbei sind die Zeiten, als in Kneipen geraucht werden durfte. Foto: Ingo Schneider

BASEL/LAUSANNE (sda). Das Verbot von Raucherlokalen mit Bedienung in Basler Lokalen ist mit eidgenössischem Recht vereinbar. Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne hat die Begründung seines Entscheides vom vergangenen Juli vorgelegt. Laut dem Urteil dient die strenge kantonale Regelung nicht nur dem Schutz des Personals.

In Basler Gastgewerbebetrieben darf seit Anfang 2010 nur in Lokalen ohne Bedienung geraucht werden. In Reaktion auf diese kantonale Regelung, die strenger ist als die Vorschriften auf eidgenössischer ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel