Die NPD darf nicht in Offenburg tagen

Auch der Verwaltungsgerichtshof Mannheim schmettert die Beschwerde der Partei ab / Erleichterung bei Stadt und Polizei.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Aufatmen können Revierleiter Peter Die...lizei bleibt ein Großeinsatz erspart.   | Foto: Fotos: Seller
Aufatmen können Revierleiter Peter Dieterle (l.) und Reiner Zind vom städtischen Rechtsamt: Auch der Verwaltungsgerichtshof folgte der ausgeklügelten Argumentation Zinds. Die NPD bekommt die Abtsberghalle für ihren Bundesparteitag nicht, und der Polizei bleibt ein Großeinsatz erspart. Foto: Fotos: Seller

OFFENBURG. Gute Nachrichten aus Mannheim: Der Bundesparteitag der rechtsextremen NPD wird am Wochenende nicht in Offenburg stattfinden. Per Fax hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) gestern um 9.45 Uhr die Stadt informiert, dass ihre Ablehnung eines Antrags der Partei auf Nutzung der Abtsberghalle in Zell-Weierbach rechtens war. Auch die Polizei atmet auf: Sie hatte sich bereits auf einen höchst aufwändigen Großeinsatz mit mehreren Hundertschaften an Einsatzkräften aus dem ganzen Land vorbereitet.

Reiner Zind hat im juristischen Gefecht mit dem einschlägig sehr erfahrenen Anwalt der NPD sogar eine Nachtschicht eingelegt, um den Auftritt der Partei in Offenburg zu verhindern – mit Erfolg. "Das war schon eine Herausforderung", so Zind. Gestern folgte ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel