Gerichtsprozess
Ein Rentner aus dem Aargau soll nach Haustürgeschäft rund 14.000 Franken für ein Buch zahlen
An der Haustür wurde einem Aargauer ein teures Faksimile-Buch angeboten. Dass er es wirklich bestellt hat, bestreitet er. Das Obergericht verurteilte ihn nun zur Zahlung des Buches.
sda
Do, 8. Mai 2025, 11:30 Uhr
Aargau
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Ein Rentner aus dem Fricktal muss knapp 14.000 Franken für ein Buch bezahlen. Das Aargauer Obergericht sieht mehrere Indizien, dass der Sammler einem Haustürkauf zugestimmt hat. Die Geschichte begann an einem Frühlingstag im Mai 2022 mit einem Klingeln: Als der Rentner die Tür öffnete, stellte ihm ein Vertreter ein exklusives Faksimile-Buch vor. Im Wohnzimmer präsentierte der Besucher Unterlagen, darunter ein gefaltetes A3-Blatt mit Rahmen und Feldern für Widerruf und Kontaktfreigaben sowie - auf der Rückseite - einer Bestellurkunde.
Bald darauf ging dem Rentner dann das Buch zu – samt Rechnung über 13.999 Franken. Er habe nichts bestellt, brachte der Mann vor. Er habe nur höflich den Ausführungen zugehört. Seine Unterschrift finde sich auf der Widerrufsbelehrung, nicht aber auf der Bestellurkunde, die er gar nicht gesehen habe. Das Bezirksgericht Laufenburg stellte sich auf die Seite des Rentners. Ein nachweisbarer Konsens über den Vertragsabschluss liege nicht vor. Es sei unklar, ob der Vertreter dem Rentner das Vertragsdokument in geöffneter Form gezeigt habe.
Das Obergericht hat das Urteil nun revidiert. Das A3-Dokument ohne Seitenzahlen sei zwar schon verwirrend. Dass sich etwa auf der Rückseite einer leeren Seite noch eine Bestellurkunde befinde, sei nicht unbedingt zu erwarten. Dies reiche aber nicht aus, um dessen Verbindlichkeit infrage zu stellen. Der Mann habe stillschweigende Zustimmung signalisiert, da er weder das Buch zurückgesandt noch sich gegen den Zahlungsbefehl gewehrt habe. Ein gewichtiges Indiz ist für das Gericht, dass er im September 2022, vier Monate später, eine Teilzahlung von 3000 Franken leistete. Er habe nur Ruhe haben wollen, begründete dies der Rentner. Der Mann muss voraussichtlich nicht nur das Buch bezahlen, sondern auch Verfahrenskosten und weitere Auslagen von 8500 Franken tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.